Nachtragsleistungen sicher beim Kunden durchsetzen
Geschäftsführer, Bauleite, Kalkulatoren, Arbeitsvorbereiter
Seminarunterlagen, Mittagessen*, Getränke
*Sollten Sie vegetarische oder andere besondere Verpflegungswünsche haben, bitten wir Sie, sich vorab mit uns in Verbindung zu setzen. So können die Kollegen gezielter auf Ihre Bedürfnisse eingehen, vielen Dank!
1) Erkennen von Nachtragssachverhalten
- Wie erkennt man eine schlechte Ausschreibung?
- Was sind unwirksame Vertragsklauseln? Wie muss man auf diese reagieren?
- Unterschied zwischen Leistungsverzeichnis und Plan – was gilt?
- Gibt es besonders nachtragsanfällige Vertragsformen?
2. Wie weit reicht das Anorderungsrecht des Bauherrn?
- Übersicht über den § 1 der VOB/B
- Was sind geänderte und zusätzliche Leistungen?
- Müssen solche Leistungen vom Auftragnehmer ausgeführt werden?
- Wann darf der Auftragnehmer die Leistungserbringung verweigern?
- Was tun, wenn die Leistung vom Bauherrn nur „dem Grunde“ nach angeordnet wurde?
- Was tun, wenn die Mengenangaben im LV fehlerhaft sind?
3. Welche Hinweis- und Kalkulationspflichten hat der AN?
- Übersicht über den § 2 der VOB/B
- Was bedeutet eine vertragsgemäße Nachtragskalkulation? Was ist die Urkalkulation?
- Leistungsänderungen durch den Auftragnehmer
- Behinderungstatbestände durch den AG und deren Folgen
4. Anspruchsdurchsetzung
- Praktische Möglichkeiten der Anspruchsdurchsetzung für den Auftragnehmer
- Leistungsverweigerungsrecht des Auftragnehmers
Theorielehrgang
- Trägerzertifikat
Verfügbare Downloads
Information zur Anmeldung
Susanne NührmannBAU-Akademie-Nord
0421 - 20349-128
info@bauakademie-nord.de
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