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Nachtragsleistungen sicher beim Kunden durchsetzen (03.02.2026 - 03.02.2026)
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Geschäftsführer, Bauleite, Kalkulatoren, Arbeitsvorbereiter
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Seminarunterlagen, Mittagessen*, Getränke
*Sollten Sie vegetarische oder andere besondere Verpflegungswünsche haben, bitten wir Sie, sich vorab mit uns in Verbindung zu setzen. So können die Kollegen gezielter auf Ihre Bedürfnisse eingehen, vielen Dank!
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1) Erkennen von Nachtragssachverhalten
- Wie erkennt man eine schlechte Ausschreibung?
- Was sind unwirksame Vertragsklauseln? Wie muss man auf diese reagieren?
- Unterschied zwischen Leistungsverzeichnis und Plan – was gilt?
- Gibt es besonders nachtragsanfällige Vertragsformen?
2. Wie weit reicht das Anorderungsrecht des Bauherrn?
- Übersicht über den § 1 der VOB/B
- Was sind geänderte und zusätzliche Leistungen?
- Müssen solche Leistungen vom Auftragnehmer ausgeführt werden?
- Wann darf der Auftragnehmer die Leistungserbringung verweigern?
- Was tun, wenn die Leistung vom Bauherrn nur „dem Grunde“ nach angeordnet wurde?
- Was tun, wenn die Mengenangaben im LV fehlerhaft sind?
3. Welche Hinweis- und Kalkulationspflichten hat der AN?
- Übersicht über den § 2 der VOB/B
- Was bedeutet eine vertragsgemäße Nachtragskalkulation? Was ist die Urkalkulation?
- Leistungsänderungen durch den Auftragnehmer
- Behinderungstatbestände durch den AG und deren Folgen
4. Anspruchsdurchsetzung
- Praktische Möglichkeiten der Anspruchsdurchsetzung für den Auftragnehmer
- Leistungsverweigerungsrecht des Auftragnehmers
Theorielehrgang
Information zur Anmeldung
Susanne NührmannBAU-Akademie-Nord
0421 - 20349-128
info@bauakademie-nord.de