Brunnenbauermeister Teil 1 und 2 (anerkannt nach W 120-1 und W 120-2)
- Brunnenbauermeister Teil 1 und 2 (anerkannt nach W 120-1 und W 120-2)
Preis pro Teilnehmer: 5.995,00 € inkl. MwSt.
17.01.2022 - 06.05.2022 - Freiwoche zur Prüfungsvorbereitung
Preis pro Teilnehmer: 0,00 € inkl. MwSt.
09.05.2022 - 13.05.2022 - Prüfungswoche
Preis pro Teilnehmer: 0,00 € inkl. MwSt.
16.05.2022 - 20.05.2022
Inhalte anzeigen
Teil 1: Prüfung der meisterhaften Verrichtung der wesentlichen Tätigkeiten
Teil 2: Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse
Teil 3: Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen
und rechtlichen Kenntnisse
Teil 4: die Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen
Kenntnisse (AEVO)
Das Bau-ABC Rostrup führt einmal jährlich die Prüfungsvorbereitungslehrgänge Teil 1 + 2 als Vollzeitlehrgang durch. Die Vorbereitungslehrgänge für den Teil 3 und 4 können bei jeder örtlichen Handwerkskammer wohnortnah vom Teilnehmer besucht werden.
Inhalte Teil 1 + 2:
- Technische Mathematik
- Technisches Zeichnen
- Baugrundaufschluss
- Bohrtechnik
- Brunnenausbau
- Anlagenbau
- Dokumentation
- Wasserversorgung
- Spezialtiefbau
- Betriebskunde
- Verdingungswesen
- Kalkulation und Abrechnung
- Unfallverhütung, Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit
- Umweltschutz
Allgemeine Hinweise:
- EDV-Grundkenntnise im MS-Office-Paket werden vorausgesetzt
- Die Lehrgangsteile 1 + 2 können unabhängig von den Teilen 3 + 4
absolviert werden.
- Die Literaturliste befindet sich in Überprüfung und wird aktualisiert
Hinweise zur Prüfung:
Die Prüfung erfolgt über die HWK Oldenburg. Bitte lassen Sie im Vorfeld Ihre Zulassung zur Prüfung durch die HWK Oldenburg prüfen. Nutzen Sie danzu das eingestellte Prüfungsanmeldeformblatt. Die Prüfungsgebühren der HWK Oldenburg betragen derzeit:
Teil I: € 290,-- pro Person
Teil II: € 230,-- pro Person
Die Praktische Arbeitsprobe wird kostentechnisch direkt auf den Teilnehmer umgelegt.
SCHRIFTLICHE PRÜFUNGSWOCHE: 16.05. - 20.05.2022
voraussetzungen
Zur Meisterprüfung wird zugelassen:
- wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk bestanden
hat, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder
- wer eine Gesellenprüfung in einem damit verwandten zulassungspflichtigen
Handwerk bestanden hat, oder
- wer eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat, oder
- wer eine Prüfung auf Grund einer nach § 51a Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 (HWO) erlassenen Rechtsverordnung bestanden hat, oder
- wer eine andere Gesellenprüfung oder eine anerkannte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und das zulassungspflichtige Handwerk, in dem er eine Meisterprüfung ablegen will, mehrere Jahre lang beruflich ausgeübt hat. Für die Zeit der Berufstätigkeit dürfen nicht mehr als drei Jahre gefordert werden.
Der erfolgreiche Abschluss einer Fachschule wird auf die Berufstätigkeit angerechnet: bei einjährigen Fachschulen mit einem, bei mehrjährigen Fachschulen mit zwei Jahren.
Theaterwall 32
26122 Oldenburg
Tel.: 0441 - 232-0
Verfügbare Downloads
Ansprechpartner:in zum Seminar
Dipl.-Ing. Melanie CampbellBAU-Akademie-Nord
04403 9795-18
campbell@bau-abc-rostrup.de
Information zur Anmeldung
Susanne NührmannBAU-Akademie-Nord
0421 - 20349-128
info@bauakademie-nord.de
Weitere Seminare
Aufstiegsfortbildung > Brunnenbauermeister- Brunnenbauermeister Teil 1 und 2 (anerkannt nach W 120-1 und W 120-2)
Auf Anfrage - Prüfungswoche
Auf Anfrage - Freiwoche zur Prüfungsvorbereitung
Auf Anfrage
Zurück zur Übersicht