Fortbildungslehrgang nach Anlage 5 zum Erhalt der Sachkunde nach Nummer 2.7 TRGS 519, 4A, 4B und 4C, Asbest im Hoch- und Tiefbau

Online Anmeldung
Zielgruppe
Bauleiter und Mitarbeiter aus Unternehmen, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten im Hoch- und Tiefbau ausführen.
Termin
09.02.2023
Veranstaltungsort
ABZ Mellendorf · Schaumburger Straße 14 · 30900 Mellendorf
Preis pro Teilnehmer
295,00 € inkl. MwSt.
Inklusivleistungen
Lehrgangsunterlagen, Mittagessen
Inhalte
Inhalte anzeigen
Im März 2014 hat das Bundesministerium für Arbeiten und Soziales (BMAS) die Neufassung der TRGS 519 "Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" veröffentlicht. Die TRGS 519 findet sowohl im Hoch- als auch im Tiefbau in verschiedenen Bereichen Anwendung.

Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt oder asbesthaltige Abfälle beseitigt, muss über einen sachkundigen Verantwortlichen sowie (bei schwach gebundenem Asbest) zusätzlich über einen sachkundigen Vertreter verfügen. Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.

Der bisherige Kurzlehrgang ohne Prüfung nach Anlage 5 für "Tätigkeiten mit geringer Exposition" ist gestrichen worden.
Ab sofort ist auch bei diesen Tätigkeiten ein zweitägiger Lehrgang mit Prüfung gemäß der Anlage 3 bzw. der Anlage 4 der neuen TRGS 519 vorgeschrieben. Die Lehrgänge müssen behördlich anerkannt sein, und der Sachkundenachweis gilt für den Zeitraum von 6 Jahren.

Der Sachkundenachweis kann während der Geltungsdauer durch einen eintägigen behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang verlängert werden.

Gegenüber der alten TRGS 519 aus dem Jahr 2007 wurden die Risikokonzentrationen von Asbest gesenkt: Die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen beruhten bisher auf 15.000 Fasern pro Kubikmeter. Die Akzeptanzkonzentration wurde jetzt auf 10.000 F/m3 reduziert - der ebenfalls neugefassten TRGS 910 "Risikowerte und Exposition-Risiko-Beziehungen für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen" ent-sprechend. Außerdem sind "Arbeiten geringen Umfangs" in der neuen TRGS 519 konkreter als in der alten formuliert, denn hier konnten in der Vergangenheit Erleichterungen missbraucht werden: Die neue Regel stellt klar, dass es sich nicht um "Arbeiten geringen Umfangs" handelt, wenn im Rahmen der Planung für das Gesamtobjekt festzustellen oder absehbar ist, dass die Arbeiten wiederholt durchgeführt werden müssen. Dies gilt auch dann, wenn die wiederholten Arbeiten mit anderem Personal durchgeführt werden.


Inhalte:
1. Asbest - Verwendung und Eigenschaften
- Asbestprodukte und ihre Verwendung (neue" Fundstellen)
- Gesundheitsgefahren und Aktuelles aus dem
Berufskrankheitengeschehen
2. Aktuelles aus Vorschriften- und Regelwerk, insbesondere
- Asbestverbot nach der REACH-Verordnung, Chemikaliensanktions-
verordnung, CLP-Verordnung, Chemikalien-Verbotsverordnung,
Gefahrstoffverordnung und TRGS 519
- Neuerung im Abfallrecht (KrWG)
3. Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen
- zulässige und unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsweisen,
Neuerungen, Beispiele
4. Technische und Organisatorische Maßnahmen
- Arbeitsweisen gemäß TRGS 519, Baustelleneinrichtung Aufgaben der
sachkundigen Person, Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan,
Anzeige der Arbeiten mit Übungen, Gruppenarbeit,
Betriebsanweisung und Unterweisung, Arbeitsmedizinische Vorsorge
- BGI 664 Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei
Abbruch-, Sanierungs- und Instand-haltungsarbeiten incl. Vorstellung
neuer Arbeitsverfahren (erforderlichenfalls gewerkespezifisch)
5. Persönliche Schutzausrüstung
- Auswahl und Anwendung

ACHTUNG: Der alte Qualifizierungsnachweis muss zum Verlängerungslehrgang vorgelegt werden.
Zertifikat
Trägerzertifikat
Prüfungszulassungs-
voraussetzungen
Gegebenenfalls ist der Nachweis einer medizinischen Vorsorgeuntersuchung zu erbringen.
Prüfungsinstanz
Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Methodik
Theoretischer Unterricht

Verfügbare Downloads

Ansprechpartner:in zum Seminar

Dipl.-Ing. Sonja Oesterheld
BAU-Akademie-Nord
05130 9773-33
oesterheld@abz-mellendorf.de

Information zur Anmeldung

Susanne Nührmann
BAU-Akademie-Nord
0421 - 20349-128
info@bauakademie-nord.de

Weitere Seminare

Gewerblich-technischer Bereich > Asbest

Zurück zur Übersicht