Zweitabschluss - Vorarbeiter Tiefbau - Spezialqualifikation Rohrleitungsbau

Zielgruppe
Mitarbeiter aus Rohrleitungsbauunternehmen mit Berufserfahrung und eines erfolgreichen Lehrgangsbesuches Vorarbeiter der Fachrichtung Tiefbau unter Beachtung der Zulassungsvoraussetzungen.
Termin
27.02.2017 - 03.03.2017
Veranstaltungsort
ABZ Mellendorf · Schaumburger Straße 14 · 30900 Mellendorf
Preis pro Teilnehmer
495,00 € inkl. MwSt.
Prüfungsgebühr
100,00 € inkl. MwSt.
Inklusivleistungen
Seminarunterlagen, Pausengetränke
Inhalte
Inhalte anzeigen
Alle Lehrgangsinhalte werden in dem fachpraktischen Bereich praxisbezogen durch ein Dozententeam aus dem Rohrleitungsbau vermittelt.

Bautechnik und Baubetrieb
- Mitwirken beim Einrichten und Räumen einer Baustelle
- Lesen von allgemeinen Bauzeichnungen
- Arbeiten mit Baustoffen, Bauhilfsstoffen und Betriebsmitteln Gewerke
übergreifend entsprechend dem jeweiligen Verwendungszweck unter
Berücksichtigung ihrer Eigenschaften und Verfügbarkeit
- Erstellen von Aufmaßen für die Bauabrechnung und Anfertigen von
Skizzen
- Anwenden der erforderlichen Maßnahmen des Arbeits-, Umwelt- und
Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung
- Dokumentieren der Arbeitsleistung
- Lagern und Transportieren von Bau- und Bauhilfsstoffen auf der
Baustelle sowie Trennen von Abfällen
- Anwenden von Methoden der Lage- und Höhenmessungen
- Lesen von Bauzeichnungen im Rohrleitungsbau
- Arbeiten mit Baustoffen, Bauhilfsstoffen und Betriebsmitteln im
Rohrleitungsbau
- Einsetzen von Geräte- und Maschinentechnik im Rohrleitungsbau
- Dokumentieren von einschlägigen Eigenüberwachungen im
Rohrleitungsbau
Zertifikat
Bundeseinheitliches Zeugnis Vorarbeiter
Prüfungszulassungs-
voraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten
Ausbildungsberuf der Bauwirtschaft und danach eine einschlägige
Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung
für den Ausbildungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer
mindestens 4 Jahre beträgt oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen
anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine einschlägige
Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung
für den Ausbildungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer
mindestens fünf Jahre beträgt oder
3. eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis nachweist.
Prüfungsinstanz
Prüfungsausschuss der Tarifvertragsparteien
Methodik
Theorieunterricht

Verfügbare Downloads

Ansprechpartner:in zum Seminar

Dipl.-Übers. Cornelia Hävecker
BAU-Akademie-Nord
05130 9773-35
haevecker@bauakademie-nord.de

Information zur Anmeldung

Susanne Nührmann
BAU-Akademie-Nord
0421 - 20349-128
info@bauakademie-nord.de

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